26.10.2009
Versicherungen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre sind, gelten in Deutschland als Oldtimer. Oldtimer sind nicht einfache Fahrzeuge sondern Liebhaber- und Sammlerstücke, die von ihren Besitzern entsprechend behandelt werden. Allein deshalb brauchen sie auch einen ganz besonderen Versicherungsschutz.
Aus diesem Grund sind bei der Versicherung von Oldtimern Besonderheiten zu berücksichtigen, die bei einem normalen Auto nicht in Betracht kommen. So ist es beispielsweise von Bedeutung, ob der reine Marktwert des Oldtimers oder sein Wiederbeschaffungswert zu versichern ist.
Oldtimer-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Oldtimer hat eine pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, dabei wird jede Person, der ein Schaden entstanden ist, mit höchstens acht Millionen Euro entschädigt. Die Ermittlung der Höhe des Beitrages erfolgt pauschal anhand des Baujahres des Oldtimers. Schadenfreiheitsrabatte gibt es bei der Oldtimerversicherung nicht.
Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung besteht der Versicherungsschutz gegen solche Risiken wie Diebstahl, Raub, Brand, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Explosion und Glasbruch sowie die Kollision mit Haarwild zusätzlich kann auch die absichtliche Beschädigung des Fahrzeuges abgesichert werden.
Die Vollkaskoversicherung
Wie bei normalen Autos können über die Vollkaskoversicherung auch Schäden aus schuldhaft verursachten Unfällen und aus Unfällen, bei denen der Verursacher Unfallflucht begeht, versichert werden.
Die Allriskversicherung
In der Allriskversicherung sind grundsätzlich alle Gefahren und Risiken versichert, bis auf die, die ganz konkret vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Schäden durch altersbedingten Verschleiß, Reparaturen oder Schäden durch kriegsähnliche Ereignisse. Der Abschluss einer Allriskversicherung garantiert dem Besitzer des Oldtimers umfangreichen Versicherungsschutz.
Weitere beachtenswerte Punkte für den Versicherungsschutz:
Begriffe die der Besitzer eines Oldtimers im Zusammenhang mit der Versicherung noch kennen sollte:
Marktwert
Der Marktwert stellt den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges dar, das ist der Preis, den der Besitzer des Oldtimers erzielen kann, wenn er das Fahrzeug privat verkauft.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die ein Geschädigter benötigt, um ein gleichartiges Fahrzeug zu beschaffen. Es ist nur der Betrag ausschlaggebend, der dafür gezahlt werden müsste. Alle Kosten für die Restaurierung und andere Aufwendungen finden keine Berücksichtigung. Zwischen Markt- und Wiederbeschaffungswert sind Differenzen von 25 Prozent nicht unüblich.
Wiederaufbauwert
Bei diesem Wert findet Berücksichtigung, dass die absoluten Kosten für ein restauriertes Fahrzeug im Allgemeinen viel höher sind, als der zu erzielende Marktwert. Dadurch kommt es häufig dazu, dass der Wiederaufbauwert den Marktwert überschreitet.
Wiederherstellungswert
Die Kosten für die Restauration des Fahrzeugpreises und die Kosten für das Fahrzeug bei der Anschaffung werden als Wiederherstellungswert bezeichnet. Dieser Wert ist besonders wichtig, wenn eine aufwändige Restauration, die belegt werden muss, vorzunehmen ist. Bei einem Verkauf des Oldtimers lassen sich meistens die mit der Restauration verbundenen finanziellen Aufwendungen nicht vollständig ausgleichen.
Versicherer, die Oldtimerversicherungen anbieten, verlangen vor Versicherungsabschluss im Allgemeinen ein spezielles Gutachten durch einen auf Oldtimer spezialisierten Gutachter.
Jens Henseler

Kommentare (1)
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